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Schweiz und Deutschland paraphieren Steuerabkommen

Pressemitteilung des BMF vom 10.08.2011

Die Unterhändler der Schweiz und Deutschlands haben heute in Bern die Verhandlungen über offene Steuerfragen abgeschlossen und ein Steuerabkommen paraphiert.

Steuerabkommen als >>pdf

Das Abkommen umfasst insbesondere folgende Punkte:

  • Abgeltungsteuer für die Zukunft: Künftige Kapitalerträge und -gewinne sollen unmittelbar über eine Abgeltungsteuer erfasst werden.  Der einheitliche Steuersatz wurde auf 26,375 Prozent festgelegt. Dies  entspricht dem in Deutschland geltenden Abgeltungsteuersatz. Die  Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer, nach deren Bezahlung  grundsätzlich die Steuerpflicht gegenüber dem Wohnsitzstaat erfällt ist.
     
  • Um zu verhindern, dass neues unversteuertes Geld in der  Schweiz angelegt wird, wurde vereinbart, dass die deutschen Behörden im  Sinne eines Sicherungsmechanismus Auskunftsgesuche stellen können, die  den Namen des Kunden, jedoch nicht zwingend den Namen der Bank enthalten müssen. Die Gesuche sind zahlenmässig beschränkt und bedürfen eines plausiblen Anlasses. Die Anzahl wird für eine Zweijahresfrist innerhalb einer Bandbreite von 750 bis 999 Gesuchen liegen; anschließend findet eine Anpassung aufgrund der Ergebnisse statt. Sogenannte “Fishing  Expeditions” sind ausgeschlossen.
     
  • Vergangenheitsbesteuerung: Zur steuerlichen Nachbesteuerung  bestehender Bankbeziehungen in der Schweiz soll Personen mit Wohnsitz in Deutschland einmalig die Möglichkeit gewährt werden, eine pauschal  bemessene Steuer zu entrichten. Die Höhe dieser Steuerbelastung liegt zwischen 19 und 34 Prozent des Vermögensbestandes und wird festgelegt aufgrund der Dauer der Kundenbeziehung sowie des Anfangs- und Endbetrages des  Kapitalbestandes. Anstelle einer solchen Zahlung sollen die Betroffenen die Möglichkeit haben, ihre Bankbeziehung in der Schweiz gegenüber den deutschen Behörden offenzulegen.
  • Weitere Elemente: Die Schweiz und Deutschland haben beschlossen, den gegenseitigen Marktzutritt für Finanzinstitute zu erleichtern.  Insbesondere wird die Durchführung des Freistellungsverfahrens für  schweizerische Banken in Deutschland vereinfacht und die Pflicht zur Anbahnung von Kundenbeziehungen über ein Institut vor Ort aufgehoben. Ebenfalls wurde die Problematik des Kaufs steuererheblicher Daten gelöst. Zum Paket gehört auch die Lösung der Problematik möglicher  Strafverfolgung von Bankmitarbeitern.

Um einerseits ein Mindestaufkommen bei der  Vergangenheitsnachbesteuerung zu sichern und anderseits den Willen zur  Umsetzung des Abkommens zu bekunden, haben sich die Schweizer Banken zu  einer Garantieleistung in der Höhe von CHF 2 Mrd. verpflichtet.

Das von den Banken vorgestreckte Geld wird anschliessend mit eingehenden Steuerzahlungen verrechnet und den Banken zurückerstattet. Die Verhandlungen über das Steuerabkommen wurden im  Januar 2011 auf der Basis einer gemeinsamen Erklärung vom Herbst 2010  aufgenommen.

Als nächster Schritt nach der Paraphierung erfolgt die Unterzeichnung durch die beiden Regierungen in den nächsten Wochen. Danach müssen die  Gesetzgebungsorgane beider Länder dem Abkommen zustimmen. In der Schweiz untersteht das Abkommen voraussichtlich dem fakultativen Referendum.

Das Abkommen soll Anfang 2013 in Kraft treten.

 

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