Logo blau neu invers3

>>Startseite>>Aktuelles>>Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung zur Pendlerpauschale ist stattzugeben

Aktuelles

Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung  bezüglich der ggf. verfassungswidrigen Pendlerpauschale ist stattzugeben

BMF-Schreiben vom 4.10.2007

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt im Hinblick auf den BFH-Beschluss vom 23. August 2007 - VI B 42/07 - Folgendes:

Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung, mit denen in Rechtsbehelfsverfahren gegen die Ablehnung der Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte, gegen die Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen oder gegen künftig ergehende Einkommensteuer-bescheide für Veranlagungszeiträume ab 2007 begehrt wird, Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeits- oder Betriebsstätte über die Regelungen des § 9 Abs. 2 EStG und § 4 Abs. 5a Satz 4 EStG (in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007) hinaus auch für die ersten 20 Entfernungskilometer steuermindernd zu berücksichtigen, ist stattzu-geben, wenn im Übrigen die Voraussetzungen des § 361 AO oder des § 69 Abs. 2 FGO erfüllt sind. Die Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids kann auch zur vor-läufigen Erstattung entrichteter Vorauszahlungen und anzurechnender Steuerabzugsbeträge führen (vgl. Nummer 4.6.1 vierter Absatz des Anwendungserlasses zu § 361 AO).

Das BMF-Schreiben vom 4. Mai 2007 (BStBl I S. 472) wird aufgehoben.

 

Kontakt

Berlin

Chausseestraße 105
D - 10115 Berlin - Mitte
Tel.: 030 / 41 10 96 66
Fax.: 030 / 41 71 86 94

berlin@kanzlei-schorn.de


Hamburg

Neuer Wall 10 / Jungfernstieg
D - 20354 Hamburg - Mitte
Tel.: 040 / 25 32 90 75
Fax.: 040 / 25 32 90 76

hamburg@kanzlei-schorn.de

 


©  Rechtsanwalt Schorn, LL.M., Fachanwalt für Steuerrecht

 

Impressum  |  Haftung  |  Datenschutz  |  Sitemap