Spezialisierung
Spezialisierung: Steuerrecht und Steuerstrafrecht
Wir haben uns auf die Beratung und Vertretung im Steuerstrafrecht, Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung, Steuerrecht und die Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert. Das Steuerrecht ist aufgrund der untrennbaren gesetzlichen Verknüpfung mit dem Steuerstrafrecht (Steuerstrafrecht als sogenanntes Blankettstrafrecht) fest mit diesem verbunden. Dies bedeutet, dass ein Steuerdelikt erst durch die Einbeziehung des Steuerrechts bewirkt werden kann. Demzufolge war auch die dahingehende Spezialisierung auf das Steuerrecht erforderlich.
Auf den nachfolgenden Seiten stellen wir nähere Informationen zu unseren Tätigkeitsbereichen zur Verfügung:
Steuerdelikte und Steuerordnungswidrigkeiten
Steuerstrafrecht (Steuerhinterziehung)
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Steuerrecht
Wirtschaftsstrafrecht
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