Rechtsanwalt für Seuerrecht
Steuerrecht
Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu Ihren Fragen hinsichtlich unserer steuerberatenden Tätigkeit im Vorfeld der steuerlichen Veranlagung oder Disposition, beziehungsweise was zu unternehmen ist, wenn eine Veranlagung oder Haftungsinanspruchnahme durch die Finanzbehörden bereits erfolgt ist.
In den Fällen, in denen bereits ein fehlerhafter Steuerbescheid oder Haftungsbescheid ergangen ist, kann innerhalb eines Monats nach Zugang dieses Bescheids gegen diesen Einspruch eingelegt werden. Ist das Einspruchsverfahren bereits durchgeführt worden und ein entsprechender Einspruchsbescheid ergangen, wäre wiederum innerhalb eines Monats Klage zum zuständigen Finanzgericht zu erheben.
Jedoch besteht möglicherweise auch nach Ablauf einer Einspruchsfrist, bei Steuerbescheiden die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) ergangen sind, ggf. trotzdem noch eine Korrekturmöglichkeit.
Der Kernbereich unserer anwaltlichen steuerberatenden Tätigkeit liegt in den Bereichen des Einkommensteuergesetzes, sowohl aus Sicht einer unternehmerisch tätigen Person, wie auch angestellten Person. Mit den unternehmerisch tätigen Personen geht außerdem Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und ggf. sogar Körperschaftsteuer, wenn diese ihre Unternehmung in Form einer juristischen Person, z.B. GmbH, organisiert haben, einher. Gerde in diesen Bereichen ist oftmals eine Gestaltung und Beratung im Vorfeld erforderlich.
Außerdem sind auch alle außensteuerrechtlichen Problemkonstellationen, gerade in Hinsicht auf das teilweise untereinander inkompatible Steuerrecht der diversen EG-Mitgliedsstaaten, einem enormen Wandel unterworfen. Dies können Sachverhalte europäischer oder außereuropäischer Steuerausländer sein, die weder Ihren Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, aber über inländische Einkünfte verfügen. Jedoch gehört ebenfalls der Steuerinländer (mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland) mit ausländischen Einkünften in diesen Bereich.
Eine weitere Situation mit außensteuerrechtlichem Bezug entsteht, wenn Steuerinländer ihren Wohnsitz vollständig in das Ausland verlagern wollen. Gerade in dieser Konstellation besteuert der Fiskus die vorhandenen Vermögenswerte, wie z.B. Unternehmensbeteiligungen, im Zeitpunkt des Wohnsitzwechsels in das Steuerausland.
Weitergehende Informationen zu den einzelnen Steuerarten erhalten Sie hier:
>>Einkommensteuerrecht - EStG >>Unternehmensteuerrecht (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) - EStG, KStG, GewStG (in Bearbeitung) >>Umsatzsteuerrecht (Mehrwertsteuer) - UStG (in Bearbeitung) >>Grundstücksteuern (Grundsteuer und Grunderwerbsteuer) - GrStG, GrEStG >>Außensteuerrecht - AStG, EStG, DBA (Doppelbesteuerungs- abkommen und Wegzugbesteuerung) (in Bearbeitung)
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