<p> <b> <FONT SIZE=4 STYLE="font-size: 16pt"> <FONT FACE="Verdana, sans-serif">Rechtsanwalt <strong>Steuerstrafrecht</strong> und Steuerordnungswidrigkeiten Berlin und Hamburg § 370 AO</FONT></FONT> </B> </P> <p> <b> <FONT SIZE=4 STYLE="font-size: 16pt"> <FONT FACE="Verdana, sans-serif">Anwalt Steuerordnungswidrigkeiten Berlin</FONT></FONT> </B> </P>
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Rechtsanwalt für Steuerdelikte und Steuerordnungswidrigkeiten

Als spezialisierte Rechtsanwälte und Verteidiger beraten und vertreten wir Sie bundesweit über unsere Standorte in Berlin und Hamburg in allen steuerstrafrechtlichen Fallgestaltungen.

Nachfolgend stellen wir grundlegende Informationen in Bezug auf das Steuerstrafrecht, insbesondere dem Delikt der Steuerhinterziehung (§ 370 AO), bzw. Steuerverkürzung bei fahrlässiger Begehung (§ 378 AO), wie auch zur strafbefreienden Selbstanzeige zur Verfügung.
 

Das Steuerstrafrecht im Rechtssystem

Das Steuerstrafrecht ist kein isoliertes Strafrecht, das völlig neben dem allgemeinen Strafrecht steht. Zwar enthalten die §§ 369 f. Abgabenordnung (AO) einige Regelungen über die strafrechtliche Sanktion bestimmter Handlungen, der Inhalt bekommt jedoch erst Substanz über die allgemeinen Regeln des Strafrechts und das besondere materielle Steuerrecht.

Nachfolgend stellen wir weitergehende Informationen für Sie zur Verfügung. Folgen Sie bitte den folgenden  Links:

>>Steuerhinterziehung

>>strafbefreiende Selbstanzeige

 

Aktuelles

Steuerhinterziehung in großem Ausmaß einheitlich ab 50.000 EUR
11.02.2016 - Urteil des BGH vom 27.10.2015 - Az.: 1 Str 373/15 -
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Rechtsanwalt Berlin - Bereich Steuerstrafrecht - Fachanwalt für Steuerrecht Ulrich Schorn, LL.M.

Hersteller manipulierbarer Kassensysteme haften persönlich für hinterzogene Steuern ihrer Kunden
Beschluss des Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 07.01.2015 - Az.: 5 V 2068/14 - >>mehr
Rechtsanwalt Hamburg - Bereich Steuerstrafrecht - Fachanwalt für Steuerrecht Ulrich Schorn, LL.M.

Gefährdung der Selbstanzeige nach dem Geldwäschegesetz (GwG) durch Unterlagenbeschaffung
BaFin-Rundschreiben 1/2014 zuletzt geändert am 10.11.2014 >>mehr
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Die Schweiz und Singapur haben ihre Bereitschaft erklärt, künftig am automatischen Informationsaustausch teilzunehmen
Pressemitteilung Nr. 19/2014 vom 07.05.2014 des BMF >>mehr
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