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Rechtsanwalt für Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht

Wir übernehmen strafrechtliche Mandate in allen Fallgestaltungen.

Einerseits kommt es in dem von uns bearbeiteten steuerrechtlichen Tätigkeitsfeld oft zu weiteren strafrechtlichen Berührungspunkten im Vermögensbereich (Untreue, Betrug, usw.), oder der wirtschaftsstrafrechtliche Bereich hat Ausflüsse in das steuerrechtliche Tätigkeitsfeld, so dass damit auch diese Deliktsverflechtungen in die Rubrik (allgemeines) Strafrecht fallen. In diesen Konstellationen liegt die Ermittlungshoheit ausschließlich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Gegebenenfalls greift diese dann bei entsprechenden Sachgebietsverpflechtungen im Wege der Amtshilfe auf die Sachkompetenz des Finanzamts für Strafsachen (Sonderermittlungsbehörde bei Steuerstrafsachen) zurück.

Vorab möchten wir auf folgendes Hinweisen: Sollte bei Ihnen gerade eine Durchsuchung durchgeführt werden, geben Sie keine Gegenstände freiwillig heraus, sondern lassen diese beschlagnahmen. Machen Sie außerdem, wenn Sie Beschuldigter des Verfahrens sind, von Ihrem umfassenden Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger. Wenden Sie sich einfach vertrauensvoll an uns.

Der übrige von uns bearbeitete Bereich des Strafrechts ist so vielfältig, dass im Rahmen dieser Seite allenfalls eine exemplarische Darstellung möglich ist.

Zu nennen sind:

  • vorläufige Festnahme gemäß § 127 StPO oder Verhaftung aufgrund eines Haftbefehls nach §§ 112 f. StPO (Untersuchungshaft / U-Haft),
  • Durchsuchung Ihres Hauses / Wohnung nach §§ 102 f. StPO durch die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft per Durchsuchungsbeschluss (bei Gefahr im Verzug auch ohne Beschluss) und damit einhergehender Sicherstellung und ggf. Beschlagnahme nach §§ 94 f. StPO von Gegenständen zur Beweissicherung,
  • Dinglicher Arrest Ihres Vermögens gemäß § 111 b Abs. 2 und 5, § 111 d Abs. 1 und 2 StPO i.V.m. § 73 a, § 73 Abs. 1 S. 2 StGB zur sog. vermögensrechtlichen “Rückgewinnungshilfe”, oder Sicherstellung eines späteren Vermögensverfalls per Arrestbeschuss (Sperrung Ihrer gesamten Konten, so dass eine Verfügung nicht mehr möglich ist),
  • Ladung zur Beschuldigtenvernehmung.

Sollten Sie Beschuldigter einer Straftat sein, sollten Sie sich unverzüglich an einen erfahrenen Strafverteidiger wenden. Hierfür stehen wir Ihnen beim Erstkontakt unverbindlich und im weiteren Verlauf vertrauensvoll zur Verfügung

 

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