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Aktuelles

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – StUmgBG)

Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 21.12.2016

Das Bundeskabinett hat am 21. Dezember 2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften beschlossen. Damit zieht die Bundesregierung die auf nationaler Ebene erforderlichen Konsequenzen aus den im Frühjahr bekannt gewordenen „Panama Papers“. Parallel dazu setzt sich die Bundesregierung auch auf internationaler Eben weiter intensiv für einen Informationsaustausch zu den wirtschaftlich Berechtigten von Briefkastenfirmen ein.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen in erster Linie die Möglichkeiten inländischer Steuerpflichtiger zur Steuerumgehung mittels Domizilgesellschaften (häufig auch als Briefkastenfirmen bezeichnet) erschwert werden. Kernpunkt des vorliegenden Gesetzentwurfs ist dabei die Schaffung von Transparenz über „beherrschende" Geschäftsbeziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Personengesellschaften, Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen mit Sitz oder Geschäftsleitung in Staaten oder Territorien, die nicht Mitglieder der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation sind (sog. Drittstaat-Gesellschaften).

 

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