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Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz endgültig am 12. Dezember 2012 im Vermittlungsausschuss gescheitert

Das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz ist am Widerstand von SPD und Grünen im Bundesrat endgültig gescheitert. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat konnte sich auf keinen Kompromiss einigen. Das Abkommen hatte eine pauschale Nachversteuerung von Schwarzgeld und nachfolgender Erträge in der Schweiz vorgesehen.

Nach dem Abkommen sollte auf das bei Schweizer Banken liegende Vermögen deutscher Steuerhinterzieher einmalig eine Steuer zwischen 21 und 41 Prozent (je nach Dauer der Geschäftsbeziehung) an den deutschen Fiskus abgeführt werden. Dies sollte auch in Bezug auf Steuerhinterzieher anonym geschehen. Künftige Erträge sollten dann von 2013 an wie in Deutschland mit abgeltender Wirkung besteuert werden, so dass hierüber der Erwerb von Bankdaten deutscher Steuerpflichtiger (Steuer-CD) überflüssig geworden wäre.

 

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