Logo blau neu invers3

>>Startseite>>Aktuelles>>Verschärfung der Selbstanzeige ab 01.01.2015

Aktuelles

Finanzminister einigen sich auf Eckpunkte zur Verschärfung der Selbstanzeige ab dem 01.01.2015

Pressemitteilung v. 27.3.2014 des Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg

Finanzminister einigen sich auf Eckpunkte zur Verschärfung der Selbstanzeige

Die Finanzminister von Bund und Ländern haben sich am 27.3.2014 auf der Finanzministerkonferenz in Berlin auf erste Eckpunkte zur Verschärfung der Regelungen zur Selbstanzeige geeinigt. Hierauf weist das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg hin.

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

Der Strafzuschlag wird mindestens verdoppelt. Künftig soll bei einer Selbstanzeige nur derjenige straffrei bleiben, der ab einem hinterzogenen Betrag von 50.000 Euro einen Strafzuschlag in Höhe von 10 Prozent bezahlt. (geprüft wird, ob der Zuschlag noch weiter erhöht werden und bereits ab Hinterziehungssummen von weniger als 50.000 Euro greifen kann).

Außerdem muss jeder Steuerbetrüger in Zukunft seine Steuereinnahmen für die letzten 10 Jahre nacherklären. Bisher gilt das nur bei einer Hinterziehungssumme ab mindestens 50.000 Euro.

Daneben ist die sofortige Bezahlung der Hinterziehungszinsen (6 Prozent/Jahr) weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige.

Schließlich soll geprüft werden, ob eine Obergrenze für eine wirksame Selbstanzeige in Betracht kommt.

Bei einem zügigen Gesetzgebungsverfahren ist die Änderung zum 01. Januar 2015 geplant.

 

Kontakt

Berlin

Kurfürstendamm 15
D - 10719 Berlin - Charlottenburg
Tel.:  +49 30 41 10 96 66
Fax.: +49 30 41 71 86 94

berlin@kanzlei-schorn.de


Hamburg

Neuer Wall 10 / Jungfernstieg
D - 20354 Hamburg - Mitte
Tel.:  +49 40 25 32 90 75
Fax.: +49 40 25 32 90 76

hamburg@kanzlei-schorn.de

 


©  Rechtsanwalt Schorn, LL.M., Fachanwalt für Steuerrecht

 

Impressum  |  Haftung  |  Datenschutz  |  Sitemap